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UVV-Prüfungen

Nutzen Sie unseren zuverlässigen Prüfservice!

Jedes Unternehmen ist durch die Vorschriften und Regelungen der DGUV sowie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Hebezeuge, Anschlag- und Lastaufnahmemittel mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Gerne übernehmen wir die UVV-Prüfungen auch für Ihr Unternehmen!

Durch die regelmäßigen Prüfungen erhöht sich die Arbeitssicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter. Außerdem werden Kosten gesenkt, da Verschleißteile rechtzeitig ausgewechselt und somit Folgeschäden erheblich reduziert werden.

BÖCKER, als Hersteller von Stahlwinden, kennt sich bestens mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln aus. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind Sicherheitssachkundige nach „DGUV 54“ und prüfen nach den gültigen Normen und geltenden Vorschriften, nach neuesten Standards, mit hochmodernen und aktuellen Messmethoden und Messmitteln Ihre Lastaufnahme- und Anschlagmittel. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfergebnisse ist in unserem Prüfservice selbstverständlich inbegriffen.

Die praktische Umsetzung der UVV-Prüfungen und die Durchführung der gültigen Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind für viele Unternehmen kaum möglich. Gerne unterstützen Sie unsere sachkundigen Mitarbeiter bei den vorgeschriebenen UVV-Prüfungen Ihrer Hebezeuge und Lastaufnahmemittel. Die Arbeiten werden bei uns im Unternehmen durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass wir über viele Ersatz- und Verschleißteile schnell verfügen und notwendige Reparaturarbeiten sofort durchführen können. Die Ausfallzeiten Ihrer Hebezeuge und Lastaufnahmemittel verringern sich somit erheblich, was Ihnen letztendlich Zeit und somit Kosten erspart.

Nach ordnungsgemäßer UVV-Prüfung erhalten alle Produkte und Geräte eine Prüfplakette sowie eine Prüfbescheinigung, die als Nachweise für die durchgeführte UVV-Prüfung gelten.

Und wann wurden Ihre Lastaufnahme- und Anschlagmittel das letzte Mal überprüft? Sie kennen nicht die vom Gesetzgeber geforderten Zeitabstände für Prüfungen und die Dokumentationspflicht? Nutzen Sie unsere Erfahrung und vereinbaren Sie gleich einen Prüftermin. Wir prüfen Folgendes:

Winden, Hub- und Zuggeräte ...

... sowie deren Tragkonstruktion müssen nach BGR D8 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Sind die Geräte jedoch häufiger im Einsatz oder ist mit einem erhöhten Verschleiß, Korrosion oder Hitzeeinwirkung zu rechnen, muss das Prüfintervall erhöht werden.

Lastaufnahmemittel ...

... müssen nach BGR 500 in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person sichtgeprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen alle drei Jahre einer besonderen Rissprüfung unterzogen werden. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter führen diese in einer zerstörungsfreien Magnetpulverprüfung nach DIN EN 473 durch.

Personenschutzausrüstungen (PSA) ...

... sind nach BGG 906, BGR 198 und 199 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen – je nach Einsatzbedingungen sogar mehrmals im Jahr. Vorbeugend instand gehaltene und regelmäßig sachkundig überprüfte Personenschutzausrüstungen bilden die Grundlage für ein unfallfreies und wirtschaftliches Arbeiten.

Welche UVV-Prüfungen führen wir für Sie durch?

UVV-Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme

Nach dem Gesetz müssen alle Hebezeuge und Lastaufnahmemittel vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen geprüft werden. Jede bei BÖCKER hergestellte Stahlwinde bekommt bei Anfertigung/ Auslieferung ein Prüfbuch von unserem Unternehmen Carl & Gustav BÖCKER, was gleichzeitig eine Prüfgrundlage nach BG 954 darstellt. So können Sie sicher sein, dass unsere Stahlwinden und Hebezeuge der geforderten Arbeitssicherheit entsprechen.

Regelmäßige Prüfungen

Hebezeuge und Lastaufnahmemittel müssen nach den gültigen Normen und Vorschriften regelmäßig einer UVV-Prüfung, die durch einen Sachkundigen durchgeführt werden muss, unterzogen werden. Das Prüfungsintervall hängt von unterschiedlichen Kriterien ab, wie zum Beispiel von den jeweiligen Einsatzbedingungen. Liegen bei den Hebezeugen oder Lastaufnahmemittel ein besonders häufiger Verschleiß oder Korrosion sowie Hitzeeinwirkung vor, so dass mit einer erhöhten Störanfälligkeit zu rechnen ist, müssen diese Geräte in einem höheren Intervall, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, geprüft werden, um die Sicherheit zu garantieren.

Außerordentliche Prüfungen

Nach einem Schadensfall oder nach besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit oder die Funktion eines Hebezeuges oder Lastaufnahmemittels beeinflussen können, muss dieses Gerät oder dieses Produkt einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.

Warum ist eine regelmäßige Prüfung so wichtig?

Lassen Sie Ihre Lastaufnahme- und Anschlagmittel regelmäßig nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nach BGR 500 von unseren Experten prüfen – bevor es zu spät ist. Somit verhindern Sie Unfälle. Bedenken Sie, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel in vielen Unternehmen, auf Baustellen und zur Ladungssicherung verwendet werden. Innerhalb eines Jahres müssen sie unzählige Tonnen von Lasten heben, bewegen bzw. festhalten. Die Materialien der Lastaufnahme- und Anschlagmittel verschleißen im Laufe der Zeit. Oftmals sind die Mängel jedoch mit dem bloßen Auge nicht erkennbar. Somit stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens und Ihrer Maschinen dar.

Um die Sicherheit an Arbeitsplätzen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die regelmäßige Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmittel im § 3 Absatz 3 der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Diese Prüfungen sind durch befähigte Personen vorzunehmen. Beachten Sie als Unternehmer die gesetzlichen Vorschriften nicht, müssen Sie bei einem Unfall mit strafrechtlichen Folgen und Schadensersatzforderungen rechnen.

Zeigen Sie Verantwortung und lassen Sie Ihre Lastaufnahme- und Anschlagmittel regelmäßig von unseren hochqualifizierten und speziell ausgebildeten Mitarbeitern prüfen und gegebenenfalls reparieren. Somit erhöhen Sie den Wertbestand Ihrer Produkte und reduzieren Ausfallzeiten. Wir prüfen Ihre Hebezeuge, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, wie Winden, Traversen, Anschlagketten, Zurrketten, Greifer, Magnete usw., nach diesen gesetzlichen Regelungen.

Was müssen Sie tun?

Kommen Sie mit Ihren Hebezeugen und Lastaufnahmemittel, welche Sie der jährlich vorgeschriebenen Prüfung unterziehen wollen, zu unserem Prüfdienst. Vergessen Sie hierbei nicht das jeweilige Prüfbuch, da die Ergebnisse der Prüfung darin festgehalten werden müssen. Das Prüfbuch dient zur Dokumentation der Prüfungen sowie zur Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen und sicheren Funktion von technischen Geräten und damit als Grundlage zur Prävention von Unfällen im betrieblichen Alltag. Die Prüfungen werden termingerecht mit vorheriger telefonischer Vereinbarung durchgeführt. Hierzu rufen Sie uns einfach unter der Nummer 02191 57600-1 an.

Sie möchten einen individuellen Wartungsvertrag?

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für einen individuellen Wartungsvertrag. In diesem Rahmenvertrag verwalten wir Ihre komplette Prüfdokumentation in unserem Unternehmen. Das hat den Vorteil, dass Sie jährlich an die vorgeschriebenen fälligen UVV-Prüfungen der Geräte erinnert werden. So sind Sie mit unserem Wartungsvertrag immer auf der sicheren Seite, da die gesetzlich geforderten Prüfzyklen eingehalten werden.